Hallo, Leute!
Nun ist es also tatsächlich passiert, die einhundertste Ausgabe
des Flash ist erschienen - und es ist eine vollkommen normale Ausgabe
geworden. Wie sich schon in den letzten Wochen andeutete, hat sich
nichts ergeben, was man dieser Jubi-Nummer als "Extra" beifügen
könnte. Nun ja, ich hoffe, Ihr habt trotzdem Euren Spaß
hieran, obwohl es leider mal wieder ein wenig zu spät erschienen
ist...
Immerhin, so gerade noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest erscheint
dieses Flash dann ja nun doch noch (und wenn das Ganze so weitergeht,
bin ich ernsthaft am überlegen, den Erscheinungstermin des Flash
von Freitag auf den Sonntag oder Montag zu verlegen - so langsam ist
das nicht mehr schön, wie ich selber zugeben muß...). Die
Gründe hierfür liegen dann wieder einmal in meinem
beruflichen Umfeld. Da mein Stellvertreter, den ich wiederum
stellvertrete (jaja, ist eine kleine Firma) in der Woche vor
Weihnachten Urlaub hatte, gab es hier natürlich einen relativ
gesteigerten Arbeitsaufwand, und - schwerwiegender - ich konnte mir
den Dienstag nicht wie gewohnt Urlaub nehmen, um das Flash
fertigzustellen... Dazu kam in dieser Woche noch ein Ausstand, der
recht feuchtfröhlich über die normale Arbeitszeit
hinausging, sowie eine Art "Internet-Relaunch-Feier" - man mag es
kaum glauben, aber diese Firma ist tatsächlich erst jetzt
wirklich sinnvoll im Internet vertreten - die ebenfalls nicht ganz so
trocken ablief... ;-))) Das Ganze zusätzlich zu den
üblichen Mobbing-Attacken einer Frau, die anscheinend auf meinen
Nebenher-Posten als stellvertretender Verlagsleiter scharf ist, denen
ich seit längerer Zeit ausgesetzt bin und die mich ansonsten
nicht weiter interessieren (ich möchte allerdings ungern selber
kündigen, da in diesem Fall natürlich die Abfindung
verlorengeht, die inzwischen eine nicht unbeträchtliche
Höhe erreicht haben dürfte...). Aber ich möchte Euch
nicht mit irgendwelchen Details langweilen, sondern lieber doch in
den Bereich der Phantastik bzw. Literatur abwandern...
Hier möchte ich Euch eine Sache sicherlich nicht vorenthalten
und dementsprechend in diesem Vorwort näher darauf eingehen: Das
Kleingedruckte für Online-Rezensionen bei amazon.de. Manfred
Weinland fragte vor ca. 2 Wochen bei mir nach, ob ich - angesichts
der Tatsache, daß der erste Band der "Volk der Nach
Classic"-Serie im amazon.de Newsletter vorgestellt wurde, etwas
dagegen hätte, das Fazit meiner Rezension als Online-Rezension
bei amazon.de zu veröffentlichen. Sicherlich, so was kann man
gerne machen - dachte ich mir und begab mich auf die
amazon.de-Homepage, um eben jenes dort zu hinterlassen. Doch auf der
Seite zum Eintrag der Online-Rezension fand ich, nachdem ich alle
Felder ausgefüllt hatte, folgendes an Kleingedrucktem vor:
"- Alle gesandten Bemerkungen werden das Alleineigentum von
Amazon.de.
- Bemerkungen, die unseren Rezensionsrichtlinien nicht entsprechen,
werden nicht abgelegt.
- Es kann sein, daß Amazon.de Ihre Kundenrezension
verkürzt oder ändert.
- Es kann auch sein, daß Amazon.de Ihre Kundenrezension ohne
Namen veröffentlicht.
- Sie gewähren Amazon.de eine zeitlich und örtlich
unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren
Verwendung durch das Veröffentlichen Ihrer Kundenrezension."
Daß dieses Kleingedruckte nun vollkommen inakzeptabel ist,
sollte jedem einleuchten. Dementsprechend müßte ich (um
beim Fall zu bleiben) extrem gesehen das Fazit aus meiner Rezension
im Flash entfernen, wenn ich es bei amazon.de hinterlegen
würde...
Aber im Einzelnen:
Dem ersten Punkt nach übergibt der Online-Rezensent also
jegliche Urheberrechte an Amazon.de - juchhu!
Der zweite Punkt ist der einzige, der vollkommen in Ordnung geht.
Laut dem dritten Punkt hält sich Amazon.de vor, die Rezension
nicht nur zu kürzen (im Extremfall sicherlich
verständlich), sondern sie auch zu ändern. Damit ist ihnen
dann Tür und Tor geöffnet - auch hier wieder den Extremfall
angenommen, könnte eine Bemerkung wie "absoluter Mist, der Autor
hat keine Ahnung davon, wie man einen Roman aufbaut, und auch in
Sachen Rechtschreibung sollte er wohl besser nochmal die Grundschule
wiederholen" zu "ein absolutes Paradebeispiel für stilistische
Brillanz - ein wahrer Hochgenuß für jeden
Literaturliebhaber" mutieren - ja, genau dies will der
Online-Rezensent ja auch aussagen, oder?
Hinsichtlich des vierten Punktes könnte amazon.de dann die
Rezension auszugsweise auch in ihrem monatlichen Newsletter verwenden
- und bei Verschweigen des Urhebers beim Endkunden den Eindruck
erwecken, es handele sich um eine amazon.de-interne Rezension...
Der fünfte Punkt regelt dann einfach nur, daß amazon.de
die Rezension beliebig lange verwenden kann und man selbst diese
nicht zusätzlich in eine Rezensionsdatenbank setzen darf, die
man nicht selber betreibt. Soweit ich das sehe, übergibt man
hier amazon.de eine ausschließliche Lizenz, d.h. man darf sie
für eigene Zwecke durchaus noch verwenden, jedoch an niemand
anderen eine Lizenz vergeben. Da jedoch die Rezension laut Punkt eins
Eigentum von amazon.de wird, ist noch nicht einmal der Eigengebrauch
dieser Rezension erlaubt...
Nun liegt es mir fern, amazon.de zu beschuldigen, sie hätten die
Möglichkeiten, die sich aus diesem Kleingedruckten ergeben,
wirklich ausgenutzt (ich habe hier nur beschrieben, welche
Möglichkeiten sie theoretisch hätten...), doch sind diese
Bedingungen natürlich vollkommen inakzeptabel.
Entsprechendes mußte ich dann auch leider Manfred Weinland
mitteilen (schade eigentlich, bei einer weniger restriktiven
Handhabung von Seiten amazon.de hätte ich ihm diesen Gefallen
wirklich gerne getan...). Zusätzlich habe ich das Ganze dann
allerdings auch noch mal eben an die c't gemailt, um
nachzuhören, was die Jungs denn davon halten. Die Rückmail
aus der Leserbriefredaktion war recht knapp und eindeutig:
"Ich halte diese Bedingungen für inakzeptabel. Wenn Sie sie
aber
akzeptieren, so ist dagegen rechtlich vermutlich nichts
einzuwenden."
Offensichtlich hat jedoch entweder Manfred Weinland oder die
c't-Redaktion auch amazon.de einmal auf die Sache angesprochen, denn
als ich heute noch einmal nach dem genauen Wortlaut des
Kleingedruckten schaute (ich wollte eigentlich das Abtippen für
dieses Vorwort sparen und es über die Zwischenablage
hineinkopieren), lauteten die Bedingungen plötzlich:
- "Bemerkungen, die unseren Rezensionsrichtlinien nicht entsprechen,
werden nicht abgelegt.
- Sie gewähren Amazon.de eine zeitlich und örtlich
unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren
Verwendung Ihrer Kundenrezension fuer jegliche Zwecke online wie
offline. Wir bemühen uns, Sie stets als Autor zu benennen
(ausser wenn Sie uns mitteilen, dass Sie das nicht möchten),
behalten uns jedoch vor, diese Angabe zu kuerzen oder wegzulassen.
Wir behalten uns vor, Ihre Rezension nicht oder nur für einen
begrenzten Zeitraum auf der Website anzuzeigen sowie sie zu
kürzen oder zu ändern. Bitte beachten Sie unsere
Rezensionsrichtlinien."
Das ist dann ja doch recht interessant...
Allerdings ist bis auf den ersten Punkt, in dem sich amazon.de das
Alleineigentum an dem Text sichert, mehr oder weniger nur "alter Wein
in neuen Schläuchen". Weiterhin darf amazon.de die Rezension
ohne Namen veröffentlichen, ebenso wie sie "geändert"
werden darf. Geändert hat sich also nur, daß man als
Urheber jetzt weiterhin die Nutzungsrechte für den Eigengebrauch
behält - Lizenzen am Text darf man jedoch weiterhin nicht
vergeben, und (hier bin ich rechtlich dann auch ein wenig am
schwimmen) es ist m.E. fraglich, ob man den eigenen Text in einer
eigenen gewerblichen Produktion veröffentlichen darf oder nur im
privaten Bereich (hier stört mich das "ausschließliche").
Allerdings tippe ich darauf, daß auch eine gewerbliche
Eigenveröffentlichung hiernach in Ordnung geht.
Zwar hat amazon.de hier einen wesentlichen Kritikpunkt beseitigt,
andere jedoch beibelassen. Es gibt sicherlich
Anwendungsmöglichkeiten, in denen man Ausschnitte aus den
Rezensionen besser ohne Urheberhinweis veröffentlichen sollte
(z.B. etwa auf einem der Lesezeichen, wenn hier ein Buch beworben
wird, und es layouttechnisch einfach schlecht aussieht, wenn da noch
was druntersteht), und auch für ein Ändern fallen mir
durchaus sinnvolle Anwendungsbeispiele ein (z.B. der schon
erwähnte Zweck des Lesezeichens, wenn der Satz einfach zu lang
ist, um ihn daraufzubannen, er jedoch nicht gekürzt werden kann
und dementsprechend umgestellt werden muß), doch sind die
Rechte, die sich amazon.de hier nimmt, m.E. doch noch zu
weitreichend, um wirklich akzeptabel zu sein.
Aber hierzu würde mich einmal Eure Meinung interessieren.
Schreibt mir doch mal eine Mail hierzu; eine anregende Diskussion
dürfte sich hieraus sicherlich entwickeln können - und
vielleicht kann man die interessantesten Meinungen ja auch noch im
Flash veröffentlichen...
Ups, da ist dieses Thema doch glatt ein wenig ausgeufert und somit
verantwortlich für das längste Flash-Vorwort seit langem...
Ich glaube, ich sollte jetzt wohl so langsam zum Ende kommen.
Ich wünsche Euch also beschauliche Festtage (und natürlich
viele Geschenke... ;-))) ) sowie einen guten Rutsch ins neue
Jahrtausend (diesmal dann wirklich... ;-))) ).
Man liest sich wieder, wenn am 12.01.2001 Flash Nr. 101 erscheint.
(* Jo, bis nächstes Jahr / Jahrhundert / Jahrtausend dann!
;-))) Heike)
Bis dahin und
Alles Gute,
Euer