Vorwort

Hallo, Leute!

Nun ist es also tatsächlich passiert, die einhundertste Ausgabe des Flash ist erschienen - und es ist eine vollkommen normale Ausgabe geworden. Wie sich schon in den letzten Wochen andeutete, hat sich nichts ergeben, was man dieser Jubi-Nummer als "Extra" beifügen könnte. Nun ja, ich hoffe, Ihr habt trotzdem Euren Spaß hieran, obwohl es leider mal wieder ein wenig zu spät erschienen ist...
Immerhin, so gerade noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest erscheint dieses Flash dann ja nun doch noch (und wenn das Ganze so weitergeht, bin ich ernsthaft am überlegen, den Erscheinungstermin des Flash von Freitag auf den Sonntag oder Montag zu verlegen - so langsam ist das nicht mehr schön, wie ich selber zugeben muß...). Die Gründe hierfür liegen dann wieder einmal in meinem beruflichen Umfeld. Da mein Stellvertreter, den ich wiederum stellvertrete (jaja, ist eine kleine Firma) in der Woche vor Weihnachten Urlaub hatte, gab es hier natürlich einen relativ gesteigerten Arbeitsaufwand, und - schwerwiegender - ich konnte mir den Dienstag nicht wie gewohnt Urlaub nehmen, um das Flash fertigzustellen... Dazu kam in dieser Woche noch ein Ausstand, der recht feuchtfröhlich über die normale Arbeitszeit hinausging, sowie eine Art "Internet-Relaunch-Feier" - man mag es kaum glauben, aber diese Firma ist tatsächlich erst jetzt wirklich sinnvoll im Internet vertreten - die ebenfalls nicht ganz so trocken ablief... ;-))) Das Ganze zusätzlich zu den üblichen Mobbing-Attacken einer Frau, die anscheinend auf meinen Nebenher-Posten als stellvertretender Verlagsleiter scharf ist, denen ich seit längerer Zeit ausgesetzt bin und die mich ansonsten nicht weiter interessieren (ich möchte allerdings ungern selber kündigen, da in diesem Fall natürlich die Abfindung verlorengeht, die inzwischen eine nicht unbeträchtliche Höhe erreicht haben dürfte...). Aber ich möchte Euch nicht mit irgendwelchen Details langweilen, sondern lieber doch in den Bereich der Phantastik bzw. Literatur abwandern...
Hier möchte ich Euch eine Sache sicherlich nicht vorenthalten und dementsprechend in diesem Vorwort näher darauf eingehen: Das Kleingedruckte für Online-Rezensionen bei amazon.de. Manfred Weinland fragte vor ca. 2 Wochen bei mir nach, ob ich - angesichts der Tatsache, daß der erste Band der "Volk der Nach Classic"-Serie im amazon.de Newsletter vorgestellt wurde, etwas dagegen hätte, das Fazit meiner Rezension als Online-Rezension bei amazon.de zu veröffentlichen. Sicherlich, so was kann man gerne machen - dachte ich mir und begab mich auf die amazon.de-Homepage, um eben jenes dort zu hinterlassen. Doch auf der Seite zum Eintrag der Online-Rezension fand ich, nachdem ich alle Felder ausgefüllt hatte, folgendes an Kleingedrucktem vor:

"- Alle gesandten Bemerkungen werden das Alleineigentum von Amazon.de.
- Bemerkungen, die unseren Rezensionsrichtlinien nicht entsprechen, werden nicht abgelegt.
- Es kann sein, daß Amazon.de Ihre Kundenrezension verkürzt oder ändert.
- Es kann auch sein, daß Amazon.de Ihre Kundenrezension ohne Namen veröffentlicht.
- Sie gewähren Amazon.de eine zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung durch das Veröffentlichen Ihrer Kundenrezension."

Daß dieses Kleingedruckte nun vollkommen inakzeptabel ist, sollte jedem einleuchten. Dementsprechend müßte ich (um beim Fall zu bleiben) extrem gesehen das Fazit aus meiner Rezension im Flash entfernen, wenn ich es bei amazon.de hinterlegen würde...
Aber im Einzelnen:
Dem ersten Punkt nach übergibt der Online-Rezensent also jegliche Urheberrechte an Amazon.de - juchhu!
Der zweite Punkt ist der einzige, der vollkommen in Ordnung geht.
Laut dem dritten Punkt hält sich Amazon.de vor, die Rezension nicht nur zu kürzen (im Extremfall sicherlich verständlich), sondern sie auch zu ändern. Damit ist ihnen dann Tür und Tor geöffnet - auch hier wieder den Extremfall angenommen, könnte eine Bemerkung wie "absoluter Mist, der Autor hat keine Ahnung davon, wie man einen Roman aufbaut, und auch in Sachen Rechtschreibung sollte er wohl besser nochmal die Grundschule wiederholen" zu "ein absolutes Paradebeispiel für stilistische Brillanz - ein wahrer Hochgenuß für jeden Literaturliebhaber" mutieren - ja, genau dies will der Online-Rezensent ja auch aussagen, oder?
Hinsichtlich des vierten Punktes könnte amazon.de dann die Rezension auszugsweise auch in ihrem monatlichen Newsletter verwenden - und bei Verschweigen des Urhebers beim Endkunden den Eindruck erwecken, es handele sich um eine amazon.de-interne Rezension...
Der fünfte Punkt regelt dann einfach nur, daß amazon.de die Rezension beliebig lange verwenden kann und man selbst diese nicht zusätzlich in eine Rezensionsdatenbank setzen darf, die man nicht selber betreibt. Soweit ich das sehe, übergibt man hier amazon.de eine ausschließliche Lizenz, d.h. man darf sie für eigene Zwecke durchaus noch verwenden, jedoch an niemand anderen eine Lizenz vergeben. Da jedoch die Rezension laut Punkt eins Eigentum von amazon.de wird, ist noch nicht einmal der Eigengebrauch dieser Rezension erlaubt...
Nun liegt es mir fern, amazon.de zu beschuldigen, sie hätten die Möglichkeiten, die sich aus diesem Kleingedruckten ergeben, wirklich ausgenutzt (ich habe hier nur beschrieben, welche Möglichkeiten sie theoretisch hätten...), doch sind diese Bedingungen natürlich vollkommen inakzeptabel.
Entsprechendes mußte ich dann auch leider Manfred Weinland mitteilen (schade eigentlich, bei einer weniger restriktiven Handhabung von Seiten amazon.de hätte ich ihm diesen Gefallen wirklich gerne getan...). Zusätzlich habe ich das Ganze dann allerdings auch noch mal eben an die c't gemailt, um nachzuhören, was die Jungs denn davon halten. Die Rückmail aus der Leserbriefredaktion war recht knapp und eindeutig:

"Ich halte diese Bedingungen für inakzeptabel. Wenn Sie sie aber
akzeptieren, so ist dagegen rechtlich vermutlich nichts einzuwenden."

Offensichtlich hat jedoch entweder Manfred Weinland oder die c't-Redaktion auch amazon.de einmal auf die Sache angesprochen, denn als ich heute noch einmal nach dem genauen Wortlaut des Kleingedruckten schaute (ich wollte eigentlich das Abtippen für dieses Vorwort sparen und es über die Zwischenablage hineinkopieren), lauteten die Bedingungen plötzlich:

- "Bemerkungen, die unseren Rezensionsrichtlinien nicht entsprechen, werden nicht abgelegt.
- Sie gewähren Amazon.de eine zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung Ihrer Kundenrezension fuer jegliche Zwecke online wie offline. Wir bemühen uns, Sie stets als Autor zu benennen (ausser wenn Sie uns mitteilen, dass Sie das nicht möchten), behalten uns jedoch vor, diese Angabe zu kuerzen oder wegzulassen. Wir behalten uns vor, Ihre Rezension nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf der Website anzuzeigen sowie sie zu kürzen oder zu ändern. Bitte beachten Sie unsere Rezensionsrichtlinien."

Das ist dann ja doch recht interessant...
Allerdings ist bis auf den ersten Punkt, in dem sich amazon.de das Alleineigentum an dem Text sichert, mehr oder weniger nur "alter Wein in neuen Schläuchen". Weiterhin darf amazon.de die Rezension ohne Namen veröffentlichen, ebenso wie sie "geändert" werden darf. Geändert hat sich also nur, daß man als Urheber jetzt weiterhin die Nutzungsrechte für den Eigengebrauch behält - Lizenzen am Text darf man jedoch weiterhin nicht vergeben, und (hier bin ich rechtlich dann auch ein wenig am schwimmen) es ist m.E. fraglich, ob man den eigenen Text in einer eigenen gewerblichen Produktion veröffentlichen darf oder nur im privaten Bereich (hier stört mich das "ausschließliche"). Allerdings tippe ich darauf, daß auch eine gewerbliche Eigenveröffentlichung hiernach in Ordnung geht.
Zwar hat amazon.de hier einen wesentlichen Kritikpunkt beseitigt, andere jedoch beibelassen. Es gibt sicherlich Anwendungsmöglichkeiten, in denen man Ausschnitte aus den Rezensionen besser ohne Urheberhinweis veröffentlichen sollte (z.B. etwa auf einem der Lesezeichen, wenn hier ein Buch beworben wird, und es layouttechnisch einfach schlecht aussieht, wenn da noch was druntersteht), und auch für ein Ändern fallen mir durchaus sinnvolle Anwendungsbeispiele ein (z.B. der schon erwähnte Zweck des Lesezeichens, wenn der Satz einfach zu lang ist, um ihn daraufzubannen, er jedoch nicht gekürzt werden kann und dementsprechend umgestellt werden muß), doch sind die Rechte, die sich amazon.de hier nimmt, m.E. doch noch zu weitreichend, um wirklich akzeptabel zu sein.
Aber hierzu würde mich einmal Eure Meinung interessieren. Schreibt mir doch mal eine Mail hierzu; eine anregende Diskussion dürfte sich hieraus sicherlich entwickeln können - und vielleicht kann man die interessantesten Meinungen ja auch noch im Flash veröffentlichen...
Ups, da ist dieses Thema doch glatt ein wenig ausgeufert und somit verantwortlich für das längste Flash-Vorwort seit langem... Ich glaube, ich sollte jetzt wohl so langsam zum Ende kommen.
Ich wünsche Euch also beschauliche Festtage (und natürlich viele Geschenke... ;-))) ) sowie einen guten Rutsch ins neue Jahrtausend (diesmal dann wirklich... ;-))) ).
Man liest sich wieder, wenn am 12.01.2001 Flash Nr. 101 erscheint. (* Jo, bis nächstes Jahr / Jahrhundert / Jahrtausend dann! ;-))) Heike)

Bis dahin und
Alles Gute,
Euer

Winy